Steinschlag und der TÜV

Wenn bei Ihnen die nächste Hauptuntersuchung ansteht und Ihr Autoglas einen Steinschlag oder Riss hat, dann sollten Sie den Schaden vor der Untersuchung beheben lassen.

Grundsätzlich darf der Schaden nicht größer als ein Daumennagel sein, um repariert werden zu können. Auch darf der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen. Der Sichtbereich des Fahrers ist von der Lenkradmitte aus gesehen etwa 30 cm breit. Das Scheibenwischerfeld grenzt den oberen und unteren Bereich des Sichtfelds ein. Wenn in diesem Bereich ein Steinschlag oder Riss am Autoglas zu finden ist, dann muss die Scheibe komplett ausgetauscht werden.

In jedem Falle sollten Sie den Glasschaden schnellstmöglich beheben lassen, denn aus einem kleinen Steinschlag kann schnell ein großer Riss werden. Und dann ist in jedem Falle die Selbstbeteiligung fällig.

Lassen Sie vor der nächsten Hauptuntersuchung unbedingt den Schaden von einem unserer Autoglaser beheben, damit es mit der TÜV-Plakette auch klappt.

Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers

Das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Wenn Sie einen Steinschlag auf der Fahrerseite haben, dann muss zunächst geprüft werden, ob eine Reparatur der Scheibe möglich ist, oder ob das komplette Autoglas ausgetauscht werden muss.

Der Sichtbereich des Fahrers liegt in der Mitte des Lenkrads und ist rund 30 cm breit. Die Höhe des Sichtfeldes wird in den meisten Fällen vom Feld der Scheibenwischer eingegrenzt.

Dieses Sichtfeld ist laut gesetzlichen Regelungen definiert und muss frei von Rissen oder Steinschlägen sein. Daher ist in diesem Bereich eine Reparatur nicht möglich.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Experten, sofern Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden im Sichtbereich des Fahrers liegt. Dies ist nicht nur für die Reparatur des Autoglases relevant, sondern auch für den TÜV. Wenn die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs ansteht, kann es sonst Probleme geben.